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   OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22   

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OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22 (https://dejure.org/2022,20925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.02.2022 - 9 W 3/22 (https://dejure.org/2022,20925)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 9 W 3/22 (https://dejure.org/2022,20925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 FamFG; § 3 Abs 3 FamFG; § 343 Abs 1 FamFG; § 343 Abs 2 FamFG
    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung; gewöhnlicher Aufenthalt; Hospiz; Nachlassgericht; negativer Kompetenzkonflikt; Tod; Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz

  • erbrechtsiegen.de

    Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod im Hospiz - und der Gerichtsstand in Nachlasssachen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtsstand in Nachlasssachen bei Tod im Hospiz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2022, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (Anschluss an BGH, NJW 1993, 2047, 2048) und ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).

    Im Rahmen ihrer funktionellen Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 RPflG sind auch Rechtspfleger befugt, gemäß § 5 FamFG eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht herbeizuführen (OLG Köln, FGPrax 2003, 82; OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 6, juris; vgl. für Betreuungsverfahren: OLG Brandenburg FamRZ 2019, 232, 233).

    Beide entsprechenden Beschlüsse genügen den an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellenden Anforderungen, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Beteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 7, juris; Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Auflage, § 36 Rn. 35).

    Gleichwohl ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).

  • KG, 06.10.2020 - 1 AR 1020/20

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Die bloße Anwesenheit im Hospiz wird nicht allein dadurch zum dortigen gewöhnlichen Aufenthalt, dass diese Anwesenheit voraussichtlich eher durch den Tod als die Rückkehr in die Wohnung enden wird (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 6.10.2020 - 1 AR 1020/20, Rn. 3, juris).

    Hingegen wird jedenfalls die bloße Anwesenheit im Hospiz nicht allein dadurch zum dortigen gewöhnlichen Aufenthalt, dass diese Anwesenheit voraussichtlich eher durch den Tod als die Rückkehr in die Wohnung enden wird (KG Berlin, Beschl. v. 6.10.2020 - 1 AR 1020/20, Rn. 3, juris; MüKo/Grziwotz, FamFG, 3. Aufl., § 343 Rn. 13).

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (Anschluss an BGH, NJW 1993, 2047, 2048) und ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).

    Gleichwohl ist der gewöhnliche Aufenthalt als der Ort, an dem der Schwerpunkt der Bindungen der betreffenden Person und ihr Daseinsmittelpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1993, 2047, 2048), jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.8.2019 - 1 AR 28/19, Rn. 12, juris).

  • OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 10/17

    Beteiligtenstellung des Erbprätendenten im Verfahren über die Einsetzung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Für die Beteiligte zu 1.), die "unbedingte" Stellerin eines Antrages nach § 1961 BGB, die als solche unzweifelhaft Beteiligte gem. §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 FamFG ist (vgl. OLG Bremen MDR 2018, 39), gilt das erst recht.
  • OLG Köln, 10.10.2006 - 16 Wx 199/06

    Betreuervergütung bei Hospizaufenthalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Dabei ist auch in den Fällen, in denen nach ärztlicher Einschätzung eine schwere, nicht mehr heilbare Erkrankung vorliegt und nicht damit zu rechnen ist, dass die betroffene Person wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt, die Frage der Dauer des Aufenthalts und der hiermit einhergehenden sozialen Beziehungen zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, a.a.O.; vgl. OLG Köln, FGPrax 2007, 84).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 9, juris, und NJW 2006, 3444, 3445).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Willkür liegt aber vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Willkür liegt aber vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
  • OLG Jena, 01.03.2011 - 11 Sa 1/11

    Versorgungsausgleichssache: Erhalt der ursprünglichen örtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Das ist aber auch dann der Fall, wenn das verweisende Gericht trotz klar erkennbaren Anlasses weder Umstände ermittelt noch darlegt, die seine Zuständigkeit in Frage stellen könnten (OLG Jena, Beschl. v. 1.3.2011 - 11 SA 1/11, Rn. 25; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 3 Rn. 53).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 9, juris, und NJW 2006, 3444, 3445).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01

    Wohnsitz des Erblassers

  • OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines

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